Ich bestätige die Verarbeitung meiner Daten gemäß der WBS.LEGAL-Datenschutzerklärung.
Muss ich mit der Polizei reden?
Als Beschuldigter musst du weder mit der Polizei sprechen noch Fragen zur Sache beantworten. Angaben zur Person genügen.
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
In aller Regel nicht. Zuerst sollte die Ermittlungsakte eingesehen werden.
Muss ich mein Handy herausgeben?
Das hängt von der Maßnahme ab. Eine PIN musst du nicht herausgeben.
Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Das hängt vom Einzelfall ab. Einen Eintrag gibt es regelmäßig ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Ermittlungsverfahren dauern häufig mehrere Monate. Eine genaue Prognose ist nicht möglich.
Wir sehen uns deinen Fall an
Wir prüfen, was bereits vorliegt und wie eilig es ist.
Kontaktaufnahme
Wir klären, was als Nächstes zu tun ist und ob wir dich vertreten können.
Zuerst kommt die Akteneinsicht
Übernehmen wir das Mandat, fordern wir als Erstes die Ermittlungsakte an. Erst wenn wir wissen, was dir konkret vorgeworfen wird, legen wir die Verteidigung fest.
Wir sehen uns deine Ladung an
Wer geladen hat, entscheidet darüber, ob du überhaupt erscheinen musst.
Wir besprechen, ob und in welchem Umfang du aussagen musst.
Auf Wunsch begleiten wir dichZuerst kommt die Akteneinsicht
Zu einer Vernehmung kannst du einen anwaltlichen Beistand mitnehmen. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.